Vereinbarung:
Diverse notwendige Dienstleistungen und Strahlerwechsel, können nur mit Terminvereinbarungen stattfinden.
Erst nach Freigabe der strahlenschutzrelevanten Messungen und Prüfungen abhängig der Verfügbarkeit eines Messtechnikers seitens der Prüfstelle, sowie nach Vorlage einer gültigen Umgangsbewilligung, können Geräte und Strahlenquellen von NES wieder abgegeben werden.
Bitte beachten Sie:
• Bei erforderlicher dreijährig wiederkehrenden Überprüfung, Jahreswartung und Ir-192 und Se-75 Strahlerwechsel, ist eine Nichtverfügbarkeit von mehreren Werktagen einzuplanen.
Wichtig:
Unverzügliche WEITERGABE der Strahlenquelle im EDM Portal
Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) wird hiermit beauftragt, die oben angeführten Strahlenquellen für Sie zu beschaffen, eine Annahme dieser Quelle ist hiermit verbindlich. Die Lieferbedingungen liegen unter http://www.nes.at vor und gelten hiermit als vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Die exakte Lieferzeit und -aktivität des Strahlers hängen von der jeweiligen Verfügbarkeit, der Produktionszeit sowie der aktuellen Liefersituation unserer Lieferanten ab. Die Quellentype ist vom Nuklid- sowie auch geräteabhängig. Es werden immer die aktuell möglichen und verfügbaren zugelassenen Quellentypen angefordert, angeschafft sowie importiert und in Verkehr gebracht, insofern vom Besteller nichts spezielles vereinbart wurde. Spezielle Quellendimensionen müssen in der Bestellung unter Bemerkungen angeführt werden! Aktivitätsmessungen an einzelnen Strahlern, werden anlassbezogen oder nach Kundenwunsch gegen Voranmeldung sowie Beauftragung kostenpflichtig von unserer Prüfstelle durchgeführt. Eine Preisliste wird gerne nach Anforderung übermittelt (Email an thomas.fruehwirth@nes.at oder georg.mozelt@nes.at).
Wir weisen darauf hin, dass wir gegenüber der Strahlenschutzbehörde (gem. Strahlenschutzgesetz) verpflichtet sind Informationen, welche im Rahmen von behördlichen Überprüfungen gebraucht bzw. erstellt wurden, an Behörden offen zu legen, sollten wir hierzu aufgefordert werden. Als akkreditierte Stelle lt. Akkreditierungsgesetz sind wir gesetzlich ebenfalls dazu verpflichtet, Informationen bzw. Materialien, welche im Rahmen unserer Prüftätigkeiten gebraucht bzw. erstellt wurden, den Begutachtern im Zuge ihrer Begutachtung durch die Akkreditierungsstelle offen zu legen, sollten wir hierzu aufgefordert werden.
Bitte beachten Sie die Zeitfenster für Überprüfungen und Strahlerwechsel:
• Bei einer erforderlichen dreijährig wiederkehrenden Überprüfung in Seibersdorf ist nach einer Vorab-Terminvereinbarung ein Zeitfenster von bis zu 7 Werktagen in Anspruch zu nehmen.
• Bei einer erforderlichen Jahreswartung in Seibersdorf ist nach einer Vorab-Terminvereinbarung ein Zeitfenster von ca. 2-3 Werktagen in Anspruch zu nehmen.
• Bei einem Strahlerwechsel ist nach einer Vorab-Terminvereinbarung ein Zeitfenster von ca. 1 Tag in Anspruch zu nehmen.
Der Speditionstransport ist in den Zeitfenstern nicht berücksichtigt!
Wir ersuchen um Terminvereinbarung für diverse, anfallende Dienstleistungen/Tätigkeiten.